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„Wir in Witten sind gut vernetzt. Netzbetrieb der Stadtwerke in Witten
Stromnetz Ladeeinrichtungen

Laden in Mehrfamilienhäusern

Bevor eine Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet wird und somit weit vor der Installation eines Ladepunktes (Wallbox o. ä.), bedarf es einer umfangreichen Vorbereitungsphase.

Aufgrund der enormen Leistungsanforderungen an das öffentliche Netz ist es zu empfehlen, mit der Planung des ersten Ladepunktes bereits den Aufbau bis zum letzt möglichen Ladepunkt zu berücksichtigen und dabei ein Lademangement einzukalkulieren.

Daher bedarf es i. d. R. einer Konzepterstellung durch einen Elektrofachbetrieb bzw. in Kombination über einen Dienstleister sowie diverser Abstimmungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).


Unsere empfohlene Vorgehensweise:

  1. Abstimmung in der Gemeinschaft, dass ein (i. d. R. kostenpflichtiges) Konzept zum Aufbau von Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus beauftragt werden soll.
  2. Kontakt mit einem Dienstleister bzw. Elektrofachbetrieb suchen, um das Konzept zum Aufbau von Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zu beauftragen.
  • Hierbei sollte der Dienstleister bzw. Elektrofachbetrieb mit dem Netzbetreiber (Stadtwerke Witten) kontakt aufnehmen, denn es wird eine Vorabprüfung der geplanten Leistungserhöhung am Haus empfohlen, um dies im Konzept zu berücksichtigen. Dies kann gerne mittels einer Voranfrage per E-Mail an installateurwesen@stadtwerke-witten.de vorgenommen werden.
  1. Die Inhalte und Hinweise des beauftragen Konzeptes zum Aufbau von Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus in der Wohnungseigentümergemeinschaft besprechen und ggf. die Umsetzung beauftragen.

 

Bitte beachten Sie:

Es gibt auch Anschlüsse, wo gemeinsam ein Anschlusspunkt mit mehreren Häusern (teilweise unterschiedliche WEGs) genutzt wird. Hierbei ist die Absprache mit allen angeschlossenen Häusern (ggf. unterschiedliche WEGs) erforderlich, da sich alle diesen Anschlusspunkt teilen.

Es gibt auch Anschlüsse, welche keine ausreichende Reserve für den Ausbau von Ladepunkten ermöglichen. Hierbei kann eine kostenpflichtige Anschlussverstärkung resultieren, welche ggf. gesondert beauftragt werden muss und somit Tiefbauarbeiten unumgänglich machen. Die Wahrscheinlichkeit sowie die möglichen Kosten hängen aber von vielen individuellen Eigenschaften ab und können nicht pauschalisiert werden.