Sie suchen Informationen zu der Anmeldung von Blockheizkraftwerken (BHKW)? Hier werden Sie fündig.

Für die Anmeldung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) müssen bestimmte technische und messtechnische Anforderungen erfüllt werden.

Technisch muss die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu gehören unter anderem eine geeignete Netzanschlusstechnik, Schutz- und Abschalteinrichtungen sowie die Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Außerdem muss die Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert werden, damit ein Anspruch auf KWK-Förderung besteht.

Messtechnisch ist eine geeichte und eichrechtskonforme Messung der erzeugten elektrischen Energie erforderlich. In der Regel werden hierfür separate Stromzähler für Erzeugung, Einspeisung und ggf. Eigenverbrauch installiert. Zusätzlich muss die Nutzwärme des BHKW über einen geeichten Wärmemengenzähler erfasst werden, um die tatsächlich genutzte Wärme nachzuweisen. Die Messkonzepte müssen den Vorgaben des Netzbetreibers sowie den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetz entsprechen und können je nach Anlagengröße auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) erforderlich machen.

Erst nach Erfüllung dieser technischen und messtechnischen Voraussetzungen sowie der erfolgreichen Registrierung und Anmeldung kann die Anlage in Betrieb genommen und nach dem KWK-G vergütet werden.