Trinkwasser
Der Hauseigentümer ist zuständig für die Hausinstallation und für die Leitungen nach der Hauptabsperreinrichtung. Gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung hat er außerdem für den Erhalt der Trinkwasser-Qualität zu sorgen, indem er einen zugelassenen Installateur mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.
Unsere Dokumente stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:
Inbetriebsetzungsantrag Wasser
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser AVBWasserV
Ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV