Elektrifizierung von Garagen
Zur Elektrifizierung von Garagen bspw. zwecks Installation von Ladeeinrichtungen sollten im Vorfeld einige Punkte beachtet werden:
- Der Anschluss an das öffentliche Netz kann i. d. R. bei freistehenden Garagen (-höfen) nur über einen außenstehenden Zähleranschlussschrank (ZAS) realisiert werden. Je nach Aufbau des Gargenkomplexes, ist nur ein Anschlusspunkt gestattet. Demnach gilt es alle Garageneigentümer im Vorfeld abzuholen.
- Um einen Anschlussschrank aufstellen zu können, bedarf es einer Fläche in unmittelbarer Nähe zum öffentlichen Grundstück, bspw. ein Grünstreifen hinter einem Gehweg. Dies Bedarf im Vorfeld die Zustimmung aller Grundstückseigentümer. Dies betrifft u. U. auch die Garagen selbst, da die Kabel durch die Garagen verlegt werden müssen. Es wird sich hierbei i. d. R. um die Nutzung eines privaten Grundstückes handeln, da Flächen der Stadt Witten oder der Stadtwerke Witten GmbH hierfür nicht gestattet sind.
- Sofern sich keine Garagengemeinschaft bildet, muss geklärt werden, welcher Eigentümer des Anschlussschrankes wird. Dieser tritt dann auch als Anschlussnehmer auf. Im Falle einer Garagengemeinschaft, kann die gemeinsame Verantwortung an dem Anschlussschrank umgesetzt werden, somit sind alle Eigentümer Anschlussnehmer, vgl. der Situation in einem Mehrfamilienhaus.
- Die Stadtwerke Witten ist nur für die Arbeiten im öffentlichen Grund zuständig und somit bis zur Grundgrenze. Den Zähleranschlussschrank, sowie die Verkabelung in die Garagen ist ausschließlich mit einem Elektrofachbetrieb realisierbar. Ggf. werden für Tiefbauarbeiten noch weitere Handwerker benötigt.
- Der Messaufbau ist mit dem Installateur und der Stadtwerke Witten abzustimmen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und eine hohe Anzahl an Zählern bewirkt auch einen größeren sperrigeren Schrank.
- Der Aufbau von Ladepunkten sollte mittels Lastmanagementsystemen aufgebaut werden, um die Anschlussleistung so gering wie erforderlich auszulegen. Andernfalls wird die Realisierbarkeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kritisch.
Wie gehen Sie nun vor?
Wichtig ist, dass Sie uns zunächst einen Ansprechpartner für die weitere Kommunikation nennen.
Beziehen Sie alle Garagen- und Grundstückseigentümern mit in die Planung ein, sodass bestenfalls ein gemeinsames Interesse an die Elektrifizierung der Garagen besteht und bitten mindestens alle Eigentümer um eine Unterstützung hinsichtlich der Zustimmung zur Nutzung des Grundstückes. Erst wenn die Interessengemeinschaft definiert und die Zustimmung aller Eigentümer möglich ist, kann es in die weitere Planung übergehen.
Sprechen Sie mit dem Elektrofachbetrieb sowie mit der Stadtwerke Witten über die geplante Elektrifizierung der Garagen und bitten um einen gemeinsamen Termin vor Ort zur Besprechung der Möglichkeiten.
Im Anschluss daran kann dann ein Angebot mittels Formular erstellt werden, um die Gesamtkosten zu beziffern und die Umsetzung zu prüfen.
Beachten Sie hier auch hierbei, das ein Angebot und ggf. die Umsetzung des neuen Netzanschlusses keine Anmeldung der Ladepunkte bedeutet. Die Anmeldung muss separat (bestenfalls mit Annahme des Angebotes) mit dem aktuellen Formular erfolgen.