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Hinweise zur Installation gemäß §14a EnWG

Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß §14a EnWG liegt vor, wenn eine Anlage zur Raumkühlung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) sowie einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7) hat und einer Installation* nach dem 31.12.2023 erfolgte.

Beim Vorhandensein mehrerer Anlagen hinter einem Netzanschluss ist jeweils maßgeblich, ob die Summe der Netzanschlussleistungen aller Anlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. In diesem Fall werden im Sinne dieser Festlegung diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.

Bei Anmeldung einer §14a EnWG SteuVE müssen im Zählerschrank ein Steuerdraht sowie ein Netzwerkkabel (EEBUS) vorgerüstet sein. Dies ist erforderlich, um die gesetzlichen Auflagen in der Kundenanlage zu erfüllen. Für das präventive Schalten wird bis zum Zielmodell eine verplombte Zeitschaltuhr der Stadtwerke Witten GmbH eingesetzt, welche nach der maximalen Einbauzeit von 24 Monaten gegen eine Steuerbox getauscht werden muss. Hierbei wird dann die FNN-Steuerbox mittels EEBUS über das Netzwerkkabel mit der Kundenanlage interagieren.

 

Weitere Infomationen folgen.