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Batteriespeicher

Speicher für zu Hause

Allgemeines zu Batteriespeicher / Stromspeicher

Wenn Sie Ihren selbst erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchten, benötigen Sie eine Batterie / einen Stromspeicher.

Seit dem 01.01.2024 gelten folgende gesetzlichen Auflagen gemäß §14a EnWG.

Gemäß der aktuellen technischen Richtlinie VDE-AR-N 4100 sind alle elektrischen

Speicher beim Netzbetreiber anzumelden. Hierzu füllt Ihr Elektroinstallateur für Sie das Datenblatt für Speicher aus und sendet es an die Stadtwerke Witten GmbH. Anschließend erhält der Elektroinstallateur eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollte der angemeldete Speicher die Summen-Bemessungsleistung von 12 kVA je Kundenanlage überschreiten, erfolgt zunächst eine Beurteilung seitens der Stadtwerke Witten GmbH. Im Anschluss daran erhält der Elektroinstallateur eine schriftliche Genehmigung und erst dann darf die Installation ausgeführt werden. Bei einer Unterschreitung der Summen-Bemessungsleistung von 12 kVA je Kundenanlage erhalten Sie umgehend eine Genehmigung über Ihrer Anmeldung und die Installation kann beginnen.

Bitte beachten Sie auch folgende Regelwerke:

  • VDE-AR-N 4105, Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz;
  • DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551), Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen;
  • DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme;
  • DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722), Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-722: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen;
  • VDE-AR-E 2510-2, Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz;
  • FNN-Hinweis, Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz.

 

Hinweise zur Installation gemäß §14a EnWG

Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß §14a EnWG liegt vor, wenn eine Anlage zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung) mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) sowie einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7) hat und einer Installation* nach dem 31.12.2023 erfolgte. Dabei ist die Nutzungsform irrelevant, da auch Stromspeicher, welche gegenwärtig auf reine Einspeicherung der selbst erzeugten Energie programmiert sind, hiervon betroffen sind. 

Bei Anmeldung einer §14a EnWG SteuVE müssen im Zählerschrank ein Steuerdraht sowie ein Netzwerkkabel (EEBUS) vorgerüstet sein. Dies ist erforderlich, um die gesetzlichen Auflagen in der Kundenanlage zu erfüllen. Für das präventive Schalten wird bis zum Zielmodell eine verplombte Zeitschaltuhr der Stadtwerke Witten GmbH eingesetzt, welche nach der maximalen Einbauzeit von 24 Monaten gegen eine Steuerbox getauscht werden muss. Hierbei wird dann die FNN-Steuerbox mittels EEBUS über das Netzwerkkabel mit der Kundenanlage interagieren.

Anbei eine beispielhafte Darstellung der Installation eines Batterie- / Stromspeichers unter Einbeziehung von SteuVE gemäß §14a EnWG.