Messstellenbetrieb
Die Stadtwerke Witten übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb, Ausbau und die Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.
Das am 2. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz sieht umfangreiche Vorgaben und Neuerungen im Bereich des Messwesens vor.
Nach § 9 Abs. 1 MsbG bedarf es für die Durchführung des Messstellenbetriebes verschiedene Verträge des Messstellenbetreibers (Messstellenverträge).
Hier gelangen Sie zu den Messstellenverträgen
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen, intelligenter Messsysteme, sowie Zusatzleistungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) können dem Preisblatt für den Messstellenbetrieb von Messeinrichtungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) entnommen werden.
Hier gelangen Sie zum Preisblatt Messstellenbetrieb
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