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Stromnetz Ladeeinrichtungen

Anmeldung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Das aktuellste Datenblatt zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung finden Sie unter nachfolgenden Link:

Datenblatt – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
 

Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer

Eine Anmeldung wirkt zunächst einfach, verursacht aber einen größeren nachgelagerten Prozess. Im Regelfall unterstützt Ihr Elektroinstallateur Sie bei der Einreichung des Formulars. Wie genau so eine Anmeldung abläuft, verdeutlich ihnen unsere Grafik Anmeldeprozess zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung.

Hinweis: Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird ein aktualisierter Netzanschlussvertrag und ggf. ein Angebot über die Weiterberechnung des Baukostenzuschusses (BKZ) nach §11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erstellt. Die genaue Höhe wird nach Eingang Ihrer Anmeldung geprüft.

Elektrofachplaner und Eletroinstallationsunternehmen

Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, ist ausschließlich das aktuellste Formular Datenblatt – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zu verwenden und alle Unterlagen vollständig an die E-Mail-Adresse installateurwesen@stadtwerke-witten.de zu senden. Die Ergänzenden Bedingungen zur TAB und alle weiteren Dokumente zur technischen Mindestanforderung finden Sie hier.


Zu den wesentlichen Informationen auf dem Datenblatt zählen u. A.

  • Angaben vom Anschlussnehmer (insb. E-Mail Adresse)
  • Ladeeinrichtung im Übersichtsschaltplan (einpolig) zur Kundenanlage
  • benötigte Gesamtbezugsleistung vom Netzanschlusspunkt (bspw. HAK) nach DIN 18015 unter Berücksichtigung der installierten Dauerlasten
  • etc.


Je nach Leistungsanforderung an dem Netzanschlusspunkt kann die Verpflichtung zur Unterbrechbarkeit bzw. Steuerbarkeit erforderlich sein. Dies ist in folgender Grafik dargestellt:

Für weitere Fragen zum Thema Elektromobilität hilft Ihnen unser Fragen & Antworten-Bereich weiter.