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„Wir in Witten sind gut vernetzt. Netzbetrieb der Stadtwerke in Witten
Gasnetz Netzzugang

Netzzugangsbedingungen

Im Netzgebiet der Stadtwerke Witten GmbH gelten folgende Allgemeine Bedingungen für den Anschluss von Letztverbrauchern an das Gasnetz und die Anschlussnutzung.

Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Witten GmbH gemäß §29 Abs. 1 NDAV

Zum 08. November 2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477/2485 vom 01. November 2006), in Kraft getreten. Die NDAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit den in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach §29 Abs. 1 NDAV in Verbindung mit §115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf der GasGVV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NDAV erfolgt mit Wirkung zum 01. Juli 2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Zusätzlich machen wir bekannt, dass sich die Ergänzenden Bedingungen zum 01. Mai 2018 geändert haben.

Die NDAV mit den Ergänzenden Bedingungen - einschließlich des Preisblattes - können auf dieser Internetseite eingesehen oder bei uns kostenfrei angefordert werden:

Stadtwerke Witten GmbH, Westfalenstraße 18-20, 58455 Witten

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

NDAV - Ergänzende Bedingungen (inkl. Preisblatt)


Allgemeine Verfahren

Die Verfahren, die bei der Buchung, der Nominierung und Abwicklung der Netznutzung angewendet werden, sind in der Kooperationsvereinbarung Gas und den Netzzugangsbedingungen aufgeführt. Die Kooperationsvereinbarung können Sie sich hier downloaden:

Gas - Kooperationsvereinbarung
 

Allgemeine Regeln

Die Regeln für den Bilanzausgleich und für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für Gasdifferenzmengen und die Methoden, nach denen dafür vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden, können sie den Regelungen des Bilanzkreisnetzbetreibers (BKN) entnehmen.
Netzgebiet Witten: EON Gastransportnetz GmbH & Co.KG