Veröffentlichungspflichten
Veröffentlichung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 23c Abs. 1 EnWG - Strukturmerkmale
§ 23c Abs. 3 EnWG - Netzrelevante Daten
Veröffentlichung nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
§ 10 Abs. 2 StromNEV - Behandlung von Netzverlusten
siehe Verlustenergie
§ 19 Abs. 2 StromNEV - Sonderformen der Netznutzung
Netzengpässe
Netzengpässe sind zurzeit im Netzgebiet nicht vorhanden.
Differenzbilanzierung
Die Stadtwerke Witten sind gesetzlich verpflichtet, einen so genannten Differenzbilanzkreis zu führen. Durch Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens zur Belieferung von Kunden mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh kommt es zu keiner Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises. Der Differenzbilanzkreis hat im Normalfall einen Saldo von 0 kWh.