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Stromnetz Anmeldung von elektrischen Anlagen und Geräten

Anmeldung von elektrischen Anlagen und Geräten

Nach DIN VDE-AR-N 4100 ist der Anschlussnehmer, Planer oder der Errichter dazu verpflichtet folgende elektrische Anlagen und Geräte anzumelden:

  • Neue Anschlussnutzeranlagen
  • Zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
  • Notstromaggregate
  • Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpe), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennleistung von mehr als 12kVA

 

Zur Anmeldung von elektrischen Anlagen und Geräten nutzen Sie bitte unser Formular Angebotsanfrage für einen Anschluss an das Niederspannungsnetz.

Hiervon ausgenommen sind Anmeldungen für Ladeeinrichtungen, Speicher und Wärmepumpen.

Die Anmelderichtlinien für Ladeeinrichtungen, Speichern sowie Wärmepumpen finden Sie unter:

Hinweis: Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird ein Netzanschlussvertrag und ggf. ein Angebot über die Weiterberechnung des Baukostenzuschusses nach §11 der NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) erstellt.

Für eine reibungslose und zügige Bearbeitung empfehlen wir, sämtliche Unterlagen an die E-Mail-Adresse installateurwesen@stadtwerke-witten.de zu senden