Dezentrale Erzeugungsanlagen
Die Abnahme und Vergütung von Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Zweck dieser Gesetze ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom zu fördern.
Hinweise zum MsbG und EEG 2023
Gemäß MsbG §29 werden bei PV-Anlagen ab 7 kWp ausschließlich intelligente Messsysteme (iMSys) installiert. Eine PV-Anlage zwischen 25 kWp bis höchstens 100 kWp muss aufgrund des EEGs § 9 “Technische Vorgaben” zusätzlich mit einem Netzwerkkabel ausgestattet werden (EEBUS), sodass der Netzbetreiber über die FNN-Steuerbox jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.
Bei PV-Anlagen über 100 kWp muss eine Fernwirkanlage installiert werden, um die IST-Einspeisung abzurufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann, siehe hier.
Hinweise zur Installation gemäß §14a
Eine PV-Anlage ist grundsätzlich keine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG. Erfolgt jedoch eine kombinierte Installation mit Stromspeicher, so gilt hierbei der Stromspeicher als Steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) - unabhängig Ihrer Nutzungsform. Näheres finden Sie auch hier .
Bei Anmeldung einer §14a EnWG SteuVE müssen im Zählerschrank ein Steuerdraht sowie ein Netzwerkkabel (EEBUS) vorgerüstet sein. Dies ist erforderlich, um die gesetzlichen Auflagen in der Kundenanlage zu erfüllen. Für das präventive Schalten wird bis zum Zielmodell eine verplombte Zeitschaltuhr der Stadtwerke Witten GmbH eingesetzt, welche nach der maximalen Einbauzeit von 24 Monaten gegen eine Steuerbox getauscht werden muss. Hierbei wird dann die FNN-Steuerbox mittels EEBUS über das Netzwerkkabel mit der Kundenanlage interagieren.
Anbei eine beispielhafte Darstellung der Installation einer PV-Anlage (bis 25 kWp), in Kombination mit einem Batterie- / Stromspeicher unter Einbeziehung von SteuVE gemäß §14a EnWG.
Anbei eine beispielhafte Darstellung der Installation einer PV-Anlage (über 25 kWp), in Kombination mit einem Batterie- / Stromspeichers unter Einbeziehung von SteuVE gemäß §14a EnWG.