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„Wir in Witten sind gut vernetzt. Netzbetrieb der Stadtwerke in Witten
Stromnetz Dezentrale Erzeugungsanlagen

Meldung von Stromerzeugungsanlagen an die Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)

Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sind gemäß §6 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 verpflichtet, diese bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Alle Neuanlagen, die ab dem 01. Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis einen Monat nach Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber registriert werden.

Zur Registrierung und Information finden Sie das MaStR im Internet unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR.

KWK-Anlagen müssen ebenfalls dem MaStR gemeldet werden. Des Weiteren müssen die KWK-Anlagen zwecks Zulassung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden. Hier kann die Registrierung im Internet unter www.bafa.de erfolgen.

EEG- und KWK-Bestandsanlagen (Inbetriebnahme bis zum 31.01.2019) müssen vom Anlagenbetreiber entsprechend im MaStR nachgemeldet werden. Sollte keine Eintragung im MaStR erfolgen, hat dieses Auswirkungen auf die Einspeisevergütung bzw. Zuschlagszahlung.

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis der Stadtwerke Witten GmbH:

Für die Einspeisevergütung nach EEG und KWK-G ist der Netzbetreiber in Form eines Ausdrucks der Meldung an die Bundesnetzagentur (MaStR) und bei KWK-Anlagen auch der Meldung an die BAFA zu informieren.