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Elektromobilität in Witten

Planen Sie privat oder gewerblich eine Wallbox oder Ladesäule zu installieren?

Bitte beachten Sie hierzu, dass bei der Stadtwerke Witten GmbH bereits seit dem 08. August 2018 eine Anmeldepflicht vor Installationsbeginn besteht. Diese Pflicht wurde auch in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unter § 19 aufgenommen und in den - zum 01. Mai 2019 aktualisierten - technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) verdeutlicht.

Jede Anmeldung geschieht nur in Verbindung mit einem Elektrofachbetrieb und ist nicht alleine durch Zusendung des Formulars abgeschlossen; weitergehende Informationen finden Sie unter „Anmeldung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“.

Sofern Sie unsicher sind, ob Ihre Ladeeinrichtung bereits erfolgreich angemeldet wurde können Sie uns gerne per E-Mail unter installateurwesen@stadtwerke-witten.de kontaktieren und den Status Ihrer Anmeldung in Erfahrung bringen.

Eine nicht angemeldete und installierte Ladeeinrichtung ist unzulässig und sollte umgehend nachträglich angemeldet werden!