Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sektionen
„Wir in Witten sind gut vernetzt. Netzbetrieb der Stadtwerke in Witten
Stromnetz Wärmepumpe

Wärmepumpe

Wärmepumpenheizung

Bitte beachten Sie, dass sich das Anmeldeverfahren zum 01.10.2022 geändert hat und nur mit dem entsprechenden Formular „Datenblatt – Anmeldung einer Elektro-Wärmepumpenanlage“. Zudem gelten seit dem 01.01.2024 die gesetzlichen Auflagen gemäß §14a EnWG.

 

Planen Sie privat oder gewerblich eine Wärmepumpe zu installieren?

Hier finden Sie erste Informationen zur Installation einer Wärmepumpenheizung. In allen Fällen ist die Einbeziehung vom Fachhandwerk zur Beratung zwingend erforderlich.

Egal ob Sie einen Neubau, eine Heizungserneuerung oder ähnliches planen, jede Wärmepumpe ist eine Herausforderung für das öffentliche Stromnetz und muss daher dem Netzbetreiber angemeldet werden, bevor diese installiert ist. Jede Anmeldung geschieht daher nur in Verbindung mit einem Elektrofachbetrieb und ist nicht allein durch Zusendung des Formulars abgeschlossen; weitergehende Informationen finden Sie unter „Anmeldung von Wärmepumpen“

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Wärmepumpe bereits erfolgreich angemeldet wurde können Sie uns gerne per E-Mail unter installateurwesen@stadtwerke-witten.de kontaktieren, um den Status Ihrer Anmeldung zu erfahren.

Eine nicht angemeldete und installierte Wärmepumpe ist unzulässig und sollte umgehend nachträglich angemeldet werden!

Hinweise zur Installation gemäß §14a EnWG

Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß §14a EnWG liegt vor, wenn eine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), oder eine Anlage zur Raumkühlung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) sowie einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7) hat und einer Installation* nach dem 31.12.2023 erfolgte.

Beim Vorhandensein mehrerer Anlagen hinter einem Netzanschluss ist jeweils maßgeblich, ob die Summe der Netzanschlussleistungen aller Anlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. In diesem Fall werden im Sinne dieser Festlegung diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.

Bei Anmeldung einer §14a EnWG SteuVE müssen im Zählerschrank ein Steuerdraht sowie ein Netzwerkkabel (EEBUS) vorgerüstet sein. Dies ist erforderlich, um die gesetzlichen Auflagen in der Kundenanlage zu erfüllen. Für das präventive Schalten wird bis zum Zielmodell eine verplombte Zeitschaltuhr der Stadtwerke Witten GmbH eingesetzt, welche nach der maximalen Einbauzeit von 24 Monaten gegen eine Steuerbox getauscht werden muss. Hierbei wird dann die FNN-Steuerbox mittels EEBUS über das Netzwerkkabel mit der Kundenanlage interagieren.

Anbei eine beispielhafte Darstellung der Installation einer Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von SteuVE gemäß §14a EnWG.